Jul 16
Seit dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis schrittweise Pflicht bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien. Daher können Sie jetzt die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis in Immobilien@WebCore als Merkmal hinterlegen.
Auf dem Reiter „Merkmale“ finden Sie unter dem Punkt „Besonderheiten / Services“ folgende 3 Angaben zum Energieausweis:
- Art des Energieausweises (verbrauchsbasiert, bedarfsbasiert)
- Energiebedarf/-verbrauch in KWh/(m²*a)
- Warmwassererzeugung im Energiebedarf enthalten (trifft nur bei verbrauchsbasierten Ausweis zu)
Weitere Informationen zum Energieausweis:
Ab wann braucht man bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis?
- Gebäude bis Baujahr 1965 ab dem 1. Juli 2008
- Gebäude ab Baujahr 1966 ab 1. Januar 2009
- Nicht Wohngebäude ab 1. Juli 2009
Welchen Energieausweis braucht ein Gebäude?
- freie Auswahl zwischen Bedarf- oder Verbrauchsausweis bei allen Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Ausnahme: Bedarfsausweis ist Pflicht bei ernergetisch unsanierten Gebäuden mit bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977.
Weitere hilfreiche Informationen: http://www.zukunft-haus.info