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Jetzt Angaben zum Energieausweis verfügbar
Jul 16

Seit dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis schrittweise Pflicht bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien. Daher können Sie jetzt die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis in Immobilien@WebCore als Merkmal hinterlegen.

Auf dem Reiter „Merkmale“ finden Sie unter dem Punkt „Besonderheiten / Services“ folgende 3 Angaben zum Energieausweis:

  • Art des Energieausweises (verbrauchsbasiert, bedarfsbasiert)
  • Energiebedarf/-verbrauch in KWh/(m²*a)
  • Warmwassererzeugung im Energiebedarf enthalten (trifft nur bei verbrauchsbasierten Ausweis zu)

 

Auszug aus dem Reiter

Auszug aus dem Reiter "Merkmale"

 

Weitere Informationen zum Energieausweis:

Ab wann braucht man bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis?

  • Gebäude bis Baujahr 1965 ab dem 1. Juli 2008
  • Gebäude ab Baujahr 1966 ab 1. Januar 2009
  • Nicht Wohngebäude ab 1. Juli 2009

Welchen Energieausweis braucht ein Gebäude?

  • freie Auswahl zwischen Bedarf- oder Verbrauchsausweis bei allen Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Ausnahme: Bedarfsausweis ist Pflicht bei ernergetisch unsanierten Gebäuden mit bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977.

Weitere hilfreiche Informationen: http://www.zukunft-haus.info

 

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